Teilung der Maklerprovision: Was bedeutet das neue Gesetz?
Doppeltätigkeit und -Provision – Paritätisches Halbteilungsprinzip (§ 656c BGB n.F.) In Deutschland hat sich die Doppeltätigkeit etabliert. 80 bis 90 Prozent der Immobilienmakler werden damit für den Verkäufer und den Käufer tätig. Obwohl der Makler für beide tätig wird, hat er sich nicht immer auch von beiden Seiten zu gleichen …
Mehr erfahren